Delkredereprovision

Delkredereprovision
1. Inlandsgeschäft: Zusätzliche Vergütung, auf welche der Handelsvertreter i.Allg. bei Übernahme des  Delkredere Anspruch hat (§ 86b HGB). Der Anspruch kann im Voraus nicht ausgeschlossen werden.
- 2. Auslandsgeschäft: Die dem Kommissionär oder Agenten aufgrund besonderer Vereinbarung zu zahlende Provision für die Gewährleistung des Eingangs von Forderungen, i.d.R. 25 Prozent Aufschlag zur Verkaufsprovision, kann aber auch in dieser enthalten sein (§ 394 II HGB).

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Factoring — 1. Begriff: Aus der Sicht des Forderungsverkäufers (sog. ⇡ Anschlusskunde) ist F. der laufende Verkauf von kurzfristigen Forderungen an eine Factoringgesellschaft (sog. Factor). Gegenstand des F. sind nur Forderungen aus Lieferungen und… …   Lexikon der Economics

  • Kommissionär — derjenige, der es gewerbsmäßig unternimmt, Waren oder Wertpapiere für Rechnung eines anderen (Kommittenten) im eigenen Namen zu kaufen oder zu verkaufen (⇡ Kommissionsgeschäft gemäß § 383 HGB). K. ist stets ⇡ Kaufmann. I. Pflichten des K.:1. Beim …   Lexikon der Economics

  • Delcredere — Das Delkredere (von ital. del credere „des Glaubens“) ist eine Garantie für die Zahlungsfähigkeit eines Schuldners. Dabei übernimmt der Delkrederegeber gegenüber dem Gläubiger die Haftung für den Fall der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners. Es… …   Deutsch Wikipedia

  • Delcredere-Konto — Das Delkredere (von ital. del credere „des Glaubens“) ist eine Garantie für die Zahlungsfähigkeit eines Schuldners. Dabei übernimmt der Delkrederegeber gegenüber dem Gläubiger die Haftung für den Fall der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners. Es… …   Deutsch Wikipedia

  • Delkredere — Das Delkredere (von ital. del credere „des Glaubens“) ist eine Garantie für die Zahlungsfähigkeit eines Schuldners. Dabei übernimmt der Delkrederegeber gegenüber dem Gläubiger (Kreditgeber) die Haftung für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder… …   Deutsch Wikipedia

  • Delkredererisiko — Das Delkredere (von ital. del credere „des Glaubens“) ist eine Garantie für die Zahlungsfähigkeit eines Schuldners. Dabei übernimmt der Delkrederegeber gegenüber dem Gläubiger die Haftung für den Fall der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners. Es… …   Deutsch Wikipedia

  • Delkredĕre — (ital., franz. Ducroire, engl. Guaranty oder Guarantee), eine im Kommissionsgeschäft übliche Art der Kreditversicherung. Durch den Delkrederevertrag übernimmt der Kommissionär gegen Zahlung einer besondern Provision seinem Auftraggeber gegenüber… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Provision — (lat.), im Handel die Vergütung für Besorgung gewisser Geschäfte im Auftrag eines andern, namentlich das Entgelt, das für die Bemühungen des Kommissionärs und Agenten zu zahlen ist. Übrigens kann jeder Kaufmann, der in Ausübung seines… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Delkredere — Del|kre|de|re 〈n.; , 〉 Haftung für eine Forderung ● Delkredere stehen für ... [<ital. del credere „(Bürgschaft) des Glaubens“] * * * Delkredere   [italienisch] das, / ,    1) Handelsrecht: eine vertraglich übernommene Garantie für die… …   Universal-Lexikon

  • Del Credere Agent — spezielle Form des ⇡ Absatzmittlers, der neben der Vermittlung und dem Abschluss von Geschäften als zusätzliche Dienstleistung für seine Auftraggeber (Hersteller, Exporteur) gegen eine ⇡ Delkredereprovision das Risiko des Forderungsausfall… …   Lexikon der Economics

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